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Informationen zum Zuchtwesen

LEITFADEN ZUCHTZULASSUNG
(als vorläufiges Mitglied im VDH/JGHV)

Hier finden Sie den aktualisierten Leitfaden zu allen Fragen rund um Phänotypisierung – VDH Registerpapier – Zuchtzulassung – Beantragung eines Zwingers

1_ZUECHTER_HANDBUCH_VWT-Leitfaden Zucht 2023-10

Alle Anträge sind direkt an den VWT e.V. zu richten! Nachstehend haben wir für unsere Mitglieder die im Leitfaden aufgeführten Dokumente zum Download bereitgestellt. Bitte laden Sie zum Ausfüllen das benötigte Formular auf Ihren PC herunter.

Die gültige Gebührenordnung finden Sie  im Bereich „Ordnungen und Satzungen„.

29.10.2023 | Ulrike Hänel-Düpree | Pressewartin

Phänotypisierung und Registerbescheinigung der am 20.08.2020 vorgestellten Westfalenterrier
... und wie geht es weiter ...?

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Hundeführer,

die Freude über den fulminanten Erfolg der Vorstellung unserer Hunde anlässlich der ZZL des VDH e.V. zur Phänotypisierung und Erlangung der Registerpapiere ist noch lange nicht verebbt – und wir haben noch wichtige Informationen, wie es jetzt weitergeht!

Wie Sie sicherlich schon wissen, hat der JGHV in seiner Verbandszeitschrift Ausgabe 07/2020 auch bereits veröffentlicht, dass es unseren Westfalenterriern mit dem Zeitpunkt der Anerkennung als Nationale Rasse (19.05.2020) ermöglicht wird, an den  (Brauchbarkeits-)Leistungsprüfungen des JGHV teilzunehmen.

Hier gilt es Folgendes zu beachten:
Wer mit seinem/n Westfalenterrier/n an Verbandsprüfungen teilnehmen will, braucht dazu mit dem Sperlingshund abgestempelte Registerpapiere. D.h., sobald Sie die derzeit vom VDH noch mit der Registerbescheinigung zu versehenden Ahnentafeln zurückerhalten haben, müssen diese an die Geschäftsstelle des JGHV (Adresse untenstehend) geschickt werden und werden dort gegen eine Gebühr von € 10 abgestempelt.

Da der JGHV die Westfalenterrier als Jagdhunderasse anerkannt hat, bestehen gegen die Teilnahme an Leistungsprüfungen keine Bedenken.

Fordern ggf. einzelne Bundesländer dafür Ahnentafeln (z.B. Sachsen-Anhalt) kann das durch Registerpapiere (s.o.) geheilt werden.

Es lohnt sich also in jedem Fall für aktive Hundeführer, die Phänotypisierung ihrer Hunde so schnell wie möglich durchzuführen. Bezüglich weiterer möglicher vom VDH ausgerichteter ZZL Termine halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden! Hierauf hatten wir Sie auch im Infobrief 02/2020 aufmerksam gemacht.

Unser Ansprechpartner beim JGHV:
Herr Jan Schafberg
-Geschäftsführer-
JGHV Geschäftsstelle
Triftstr. 22
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605/5461697
Email: schafberg (at) jghv.de

Wichtige Information der Zuchtleitung vom 18.07.2020

Liebe Westfalenterrierfreunde, verehrte Mitglieder,

wie Sie wissen wurde der Westfalenterrier als nationale Rasse vom VDH anerkannt. Wir haben daraufhin sofort den Antrag auf vorläufige Mitgliedschaft beim VDH eingereicht. Bis diesem Antrag stattgegeben wird, übernimmt satzungsgemäß der VDH die Zuchtbuchführung für eine vom VDH anerkannte Zucht des Westfalenterriers.
Was heißt das für uns?
Da wir noch nicht vorläufiges Mitglied des VDH sind und auch noch keine vom VDH anerkannten Spezialzuchtrichter haben, möchte der VDH natürlich unsere Hunde begutachten. Normalerweise sind dazu mehrere Vorstellungen auf Schauen notwendig.

Nach aktuellem Stand gibt uns der VDH die Möglichkeit, die für die Zucht wichtigsten Hunde voraussichtlich am
20. August in Großenlüder (bei Fulda) vorzustellen.

Unter diesem Link erhalten Sie das Dokument: Informationen Zuchtleitung 2020-07-18 zum Download.

Christoph Hübner
Hauptzuchtwart
18.07.2020

Zuchtanträge

Liebe Züchterinnen und Züchter im Verein für Westfalenterrier e.V.,

im Interesse eines geordneten Zuchtablauf bitten wir,  auf die Einhaltung der Zuchtordnung  insbesondere hinsichtlich Zuchtberatung und gemäßigtem Einsatz der Rüden zu achten.

Verfahrensweise im Zuchtgeschehen in einer kurzen Zusammenfassung:
1. Spätestens eine Woche vor dem Deckakt ist das Zuchtvorhaben und die geplante Anpaarung formlos bei dem Hauptzuchtwart anzumelden.
2. Formlose Mitteilung über den Verlauf des Deckaktes / der Deckakte an den Hauptzuchtwart.
3. Spätestens eine Woche nach dem Wurftag formlose Mitteilung über den Wurf an den Hauptzuchtwart (Anzahl, Geschlechtsverteilung, Farbe).
4. Nach der 6. Lebenswoche beantragt der Züchter die Eintragung ins Zuchtbuch und dadurch die Ahnentafeln bei der Zuchtbuchführerin. Der Deckschein ist diesem Antrag beizufügen.

Der Zuchtwart wird entweder selber die Wurfabnahme durchführen oder jemanden damit beauftragen, sich innerhalb der Aufzuchtphase den Wurf anzuschauen! Für alle Regelungen ist die auf der Hauptversammlung 2019 verabschiedete neue Zuchtordnung (s.u.) verbindlich. Diese finden Sie ebenso wie die Gebührenordnung auch im
Bereich Satzungen und Ordnungen.

Zuchtzulassungsvoraussetzungen beide Geschlechter:
– Nachweis der PLL- Freiheit über Attest oder durch Abstammung
– Nachweis der Schussfestigkeit

zusätzlich Hündin:
– Form- / Haarbewertung mind. –g-
– Zahnfehler: +- 1 Schneidezahn; +- P1 (fehlen M3 unerheblich)

zusätzlich Rüde:
– Form- / Haarbewertung mind. –g-
– Zahnfehler: +P1 (fehlen M3 ist unerheblich)

Die Beurteilung übernimmt ein Richter, der weder Züchter noch Eigentümer des Hundes ist. Alle Abweichungen des Standards werden dokumentiert. Auch fehlende M3.

Die Wurfabnahme

Die Zuchtordnung sieht ebenfalls vor, dass die Würfe vor Abgabe der Welpen abgenommen werden. 

Die Wurfabnahme und die Zuchtberatung übernehmen für den Süden und die südliche Mitte die Zuchtbuchführerin Dr. med. vet. Carola Hauptmann und der Hauptzuchtwart Herr Christoph Hübner.  Zuständig sind ebenfalls die Regionalbeauftragten: für den Raum Nordrhein-Westfalen und südliches Niedersachsen: Herr Heinz Beckmann, für den Norden: Herr Thomas Strelow. Das Wurfabnahmeprotokoll ist oben auf der Seite zum Download eingestellt. 

Das Wurfabnahmeprotokoll erhalten Frau Dr. med. vet Carola Hauptmann und in Kopie (cc – mail) Herrn Christoph Hübner. Das Abnahmeprotokoll dient somit auch gleichzeitig der Beauftragung für die Erstellung der Ahnentafeln, sollte, da alle relevanten Daten im Abnahmeprotokoll stehen.

Regionalbeauftragte:
Für die Region Nord (zuständig für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin): Herr Thomas Strelow, Telefon: 04529-999963,
E-Mail: thomasstrelow@yahoo.de

Für die Region Mitte (zuständig für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen): Herr Heinz Beckmann, Handy:0172-2100652, E-Mail: beckmann-gahlen@t-online.de

Für die Region Süd (zuständig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen): Herr Walter Janning, Telefon: 08076-886663, E-Mail: walter.janning@gmx.de