Aktuelles zur Richterordnung
Mit der vorläufigen Aufnahme in den Jagdgebrauchshundeverband e.V. [JGHV] ist die Richterordnung mit Durchführungsbestimmungen des JGHV für uns verbindlich.
Daher ist es für eine Zulassung als Richteranwärter u.a. zwingend erforderlich, dass ein Hund erfolgreich auf der Zuchteignungsprüfung [ZEP] (ohne Modul 4.1 und/oder 4.2) und auf der Gebrauchsprüfung [GP] geführt wurde.
Rückfragen gerne an den Prüfungsobmann!
18.10.2022
Thomas Breuer | Prüfungsobmann