Zum Inhalt springen

Leitfaden Zucht

Alle Anträge sind an die Geschäftsstelle bzw. das Zuchtbuchamt des VWT e.V. zu richten.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle bzw. die Zuchtleitung des VWT e.V. Entsprechende Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Webseite unter dem Link Kontakt.

Sowohl das Procedere der Phänotypisierung und insbesondere die Zulassung und Registrierung einer neuen Zuchtstätte nehmen einige Zeit in Anspruch, sodass wir darum bitten, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten und die entsprechenden Formulare einzureichen, bevor Sie ihren ersten Wurf in Angriff nehmen. Auch ersparen Sie sich selbst und Ihrer zukünftigen Zuchthündin / Ihrem Deckrüden enormen Stress, wenn Sie Ihre Pläne rechtzeitig umsetzen. Alle anfallenden Gebühren können Sie der Gebührenordnung im Downloadbereich der Internetseite des Vereins für Westfalenterrier entnehmen.
Im vorliegenden Züchterhandbuch sind die aktuelle Satzung und Zuchtordnung Bestandteil.
Für den Zuchteinsatz sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die im Folgenden erläutert sind.

Alle wichtigen Formulare zur Zuchtzulassung und zum Zuchtprocedere sind im Formular Download bereitgestellt. Die Zucht- und Gebührenordnung finden Sie im Bereich Satzung & Ordnungen.

Generell ist die auf der Hauptversammlung 2019 verabschiedete Zuchtordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich. Diese finden Sie ebenso wie die Gebührenordnung auch auf der Homepage des Vereins für Westfalenterrier e.V. www.westfalenterrier.de im Bereich Satzungen und Ordnungen.
Mindest-Zuchtzulassungsvoraussetzungen beide Geschlechter:
– Nachweis der PLL- Freiheit über Attest oder durch Abstammung
– Nachweis der Schussfestigkeit
zusätzlich Hündin:
– Form- / Haarbewertung mind. -g-
– Zahnfehler: +- 1 Schneidezahn; +- P1 (fehlen M3 unerheblich)
zusätzlich Rüde:
– Form- / Haarbewertung mind. -g-
– Zahnfehler: +P1 (fehlen M3 ist unerheblich)

Zuchtberatung Zwinger- & Wurfabnahmen

Die Zuchtberatung muss im Vorfeld einer Belegung mit dem Hauptzuchtwart erfolgen. Dieser empfiehlt eine den Regularien der Zuchtordnung und den Wünschen des Hündinnen-Besitzers einen passenden Deckrüden. Die Zwingerabnahmen und Wurfabnahmen erfolgen durch die vom Zuchtbuchamt Beauftragten, üblicherweise die Regionalbeauftragten. Das Wurfabnahmeprotokoll dient auch gleichzeitig der Beauftragung für die Erstellung der Ahnentafeln.

Hauptzuchtwart:
Thomas Strelow
Zum Hohen Kühn 2a | 23701 Süsel-Gömnitz
Mobil: 0163-9776047
E-Mail: hauptzuchtwart@westfalenterrier.de

Zuchtbuchführerin:
Dr. med. vet. Carola Hauptmann
Kastanienhain 3 | 65812 Bad Soden
Mobil: 0173 6685058
E-Mail: zuchtbuchamt@westfalenterrier.de

Regionalbeauftragte

Thomas Strelow | Regionalbeauftragter Nord:
Zuständig für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin
Herr Thomas Strelow
Mobiltelefon: 0163 9776047
E-Mail: thomas_strelow@ westfalenterrier.de

Olaf Bislich-Pohl | Vertreter des Regionalbeauftragten Nord für die Region Ost:
Zuständig für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Berlin
Herr Olaf Bislich-Pohl
Mobiltelefon: 0151 21283967
E-Mail: olaf_pohl@westfalenterrier.de

Heinz Beckmann | Regionalbeauftragter Mitte:
Zuständig für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen
Herr Heinz Beckmann
Mobiltelefon: 0172-2100652
E-Mail: heinz_beckmann@westfalenterrier.de

Walter Janning | Regionalbeauftragter Süd:
Zuständig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen
Herr Walter Janning
Telefon: 08076-886663
E-Mail: walter_janning@westfalenterrier.de

Für den Süden und die südliche Mitte zusätzlich:
Die Zuchtbuchführerin Dr. med. vet. Carola Hauptmann und der Hauptzuchtwart Herr Thomas Strelow.

Verfahrensweise im Zuchtgeschehen im VWT e.V.

Der Züchter ist verpflichtet, eine Beratung zur geplanten Verpaarung durch den zuständigen Hauptzuchtwart / Zuchtbuchführerin wahrzunehmen. Spätestens eine Woche vor dem Deckakt ist das Zuchtvorhaben und die geplante Anpaarung bei dem Hauptzuchtwart anzumelden.

Die Verpaarung / der Deckakt sind durch das Formular 10_1_DECKSCHEIN_ABSTAMM_VWT an das Zuchtbuchamt zu melden.

Ist eine Hündin belegt worden, so sollte der Zuchtwart zeitnah informiert werden, ebenso wenn der Wurf gefallen ist. Formulare:
10_1_DECKSCHEIN_ABSTAMM_VWT, 10_2_WURFMELD_VWT

Nach dem Deckakt erfolgt eine formlose Mitteilung über den Verlauf des Deckaktes / der Deckakte an den Hauptzuchtwart.
Spätestens eine Woche nach dem Wurftag formlose Mitteilung über den Wurf an den Hauptzuchtwart (Anzahl, Geschlechtsverteilung, Farbe).
Nach dem Einsetzen des Transponders bei den Welpen (ca. 6. Lebenswoche) beantragt der Züchter die Eintragung ins Zuchtbuch (10_2_WURFMELD_VWT) und dadurch die Ahnentafeln bei der Zuchtbuchführerin. Der Deckschein ist diesem Antrag beizufügen.
Der Zuchtwart wird entweder selbst die Wurfabnahme durchführen oder jemanden damit beauftragen, sich innerhalb der Aufzuchtphase den Wurf anzuschauen! Hierzu wird der Beauftragte das Formular Formular_VWT_Wurfabnahmeprotokoll ausfüllen.
Wurfmeldung, Kennzeichnung, Wurfabnahme, Abgabe der Welpen

Die formelle Wurfmeldung erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach dem Wurf über den Zuchtwart oder die Geschäftsstelle des Vereins für Westfalenterrier auf dem Formular des Vereins für Westfalenterrier. Zusammen mit der Wurfmeldung muss der Deckschein (und ggfls. ein Zuchtmietvertrag) eingereicht werden. Dieser wird von der Homepage des Vereins für Westfalenterrier (Züchterhandbuch) heruntergeladen und vollständig ausgefüllt. Die Ahnentafeln werden vom Verein für Westfalenterrier / VDH ausgestellt und an den Zuchtwart (oder Wurfabnehmer) übersandt. Die Transponder (Chip) erhält der Züchter.

Die Geschäftsstelle prüft die Zahlung der Kostenrechnung durch den Züchter (Vorlage des Beleges). Die Welpen werden im Alter zwischen 7 und 8 Wochen durch Implantation eines Transponders (Chip) gekennzeichnet, das kann z. B. zusammen mit der Impfung durch den Tierarzt erfolgen.

Die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart/Regionalbeauftragten (Fahrtkosten nach Gebührenordnung des VWT e.V. trägt der Züchter) nach dem Zeitpunkt der Impfung und Kennzeichnung der Welpen. Der Zuchtwart kontrolliert die Transpondernummern und klebt das entsprechende Label unten links auf die Ahnentafel des Welpen und in den Impfpass. Eine Kopie der Anlage zur Wurfabnahme kann dem jeweiligen Welpenkäufer zusammen mit der Ahnentafel des Hundes übergeben werden.

Bei der Abgabe der Welpen trägt der Züchter den neuen Eigentümer mit Datum und Adresse auf der Rückseite der Ahnentafel ein und unterschreibt. Der Abschluss eines Kaufvertrages (KAUFVERTRAG-VWTeV-Westfalenterrier) mit zumindest handschriftlichen Anteilen wird empfohlen.
Nach dem neuen Kaufrecht muss bei Verkäufen von privat an privat mindestens einen Haftungszeitraum von 3 Monaten, bei Verkäufen von Unternehmer (gewerbliche Züchter) an Privat mindestens 1 Jahr Haftungszeitraum gegeben werden. Anders abgefasste Verträge sind ungültig. Gehaftet werden muss für Mängel, die zum Zeitpunkt der Abgabe bestanden (z.B. Infektionskrankheiten, Würmer, genetisch bedingte Erkrankungen).

Wurfanzeige auf der Webseite des VWT e.V.:
Die Veröffentlichung der Verpaarungen bzw. Wurfmeldungen erfolgt aktuell kostenfrei.
Bilder und Texte sind mit den notwendigen Angaben über Elterntiere, Zwingername, Wurfstärke und Geburtsdatum zu senden an: presse@westfalenterrier.de

Phänotypisierung

Nur phänotypisierte Hunde mit VDH-Registerpapieren sowie bestandener Zuchteignungsprüfung / Modulprüfung des VWT e.V. werden zur Zucht zugelassen.
Die Phänotypisierung zur Zuchtzulassung müssen alle zur Zucht eingesetzten Hunde mit dem Mindestalter von 15 Monaten absolvieren.
Die Anmeldung zur Phänotypisierung erfolgt über das Zuchtbuchamt des VWT e.V. Hierzu werden regelmäßig vom VWT e.V. Sammeltermine angeboten, es können in Ausnahmefällen auch Einzeltermine gebucht werden.
Derzeit wird die Phänotypisierung von VDH-Zuchtrichtern durchgeführt (bis die vereinseigenen Richter die entsprechende Qualifikation nach VDH-Statuten erlangt haben).
Hunde, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, aber auch die JGHV-Prüfungszulassung erwerben möchten, müssen ebenfalls phänotypisiert werden und beantragen das Registerpapier zu „Arbeits- und Ausstellungszwecken“. Hier entfallen DNA und PLL-Test.
Den Antrag auf Phänotypisierung stellen Sie an das Zuchtbuchamt des VWT e.V. mit dem Anmeldeformular des VWT e.V. zur Phänotypisierung: VWT-Anmeldung-Phänotypisierung_ZZL

Folgende Dokumente sind vorzulegen:
• DNA-Labor-Fingerprint des Hundes
• PLL-Labor-Test des Hundes
• Vollständiger Impfschutz (Nachweis Internationaler Heimtierausweis)
• Für die DNA und PLL-Tests empfehlen wir das Labor Laboklin: Bei Verwendung des  unten beigefügten Formulars erhalten Sie einen Rabatt auf die Untersuchungskosten: LABOKLIN Antrag VWT 09_2022
Alternativ kann das Labor https://embarkvet.com/ empfohlen werden. Hier erhält man umfangreiche genetisch wertvolle Informationen für vergleichsweise weniger Geld. (~140€ über 200 Erbkrankheiten, Fellfarben und -Art etc.).
• Bestandene Zuchteignungsprüfung / Modulprüfung des VWT e.V. (ab 12 Monaten)

VDH-Registerpapier

Nach Einreichung der vollständigen o.a. Dokumentation beim Zuchtbuchamt des VWT e.V. wird die Ausstellung der VDH-Registrierbescheinigung beantragt.
• Zahlung der Gebühr für die Phänotypisierung
• Kopie der Grünen Ahnentafel für die eigenen Unterlagen erstellen
• Bei Ausstellung der VDH Registrierbescheinigung wird die grüne Ahnentafel vom VDH einbehalten, der Eigentümer des Hundes erhält eine Kopie.
• Für diese Hunde und die Welpen aus den VDH-Würfen stellt der VWT e.V. zusätzlich eine „Stammbaum-Dokumentation“ aus.

JGHV-Sperlingshund

Um den JGHV-Sperlingshund auf der VDH-Registrier-Bescheinigung bzw. der VDH-Zucht-Bescheinigung zu erhalten, senden Sie diese im Original an die:
JGHV-Geschäftsstelle, Herrn Jan Schafberg, Triftstr. 22, 37327 Leinefelde-Worbis
mit der Bitte um Stempel „Sperlingshund“ auf VDH-Bescheinigung. Die Gebühr beträgt 10,00 €.

Antrag auf Zuchtzulassung

Nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme (ZEP) beantragen Sie die Zuchtzulassung beim Zuchtbuchamt mit dem entsprechenden Formular Antrag auf Zuchtfreigabe: 8a_Antrag auf Zuchtfreigabe-VWT_E1. Ab diesem Zeitpunkt darf Ihre Hündin/ Ihr Rüde in der Zucht eingesetzt werden.
• Formulare:
• 8a_Antrag auf Zuchtfreigabe-VWT_E1
• 8b_Anmeldung-Zuchthuendin-ZUCHTBUCH-HOMEPAGE-VWT
• 8c_Anmeldung-Deckruede-ZUCHTBUCH-HOMEPAGE-VWT

CHECKLISTE HÜNDIN

☐ Mitgliedschaft im VWT e.V.
☐ Beantragung der VDH-Registerpapiere
(Vorlage der grünen Ahnentafel /VWT oder VZFWT (es wird empfohlen, eine Kopie anzufertigen, da das Original beim VDH verbleibt!)
☐ Phänotypisierung
☐ DNA-Test (Laboklin)
☐ PLL-Test (Laboklin)
☐ Anmeldung zur Zuchtzulassungsprüfung
☐ Antrag auf Zuchtzulassung: Formular 8a_Antrag auf Zuchtfreigabe-VWT_E1
☐ Nachweis Sachkunde / Züchterseminar
☐ Zuchtstätten-Abnahme
☐ VWT-Antrag-Zwingerschutz (FCI)

CHECKLISTE RÜDE

☐ Mitgliedschaft im VWT e.V.
☐ Beantragung der VDH-Registerpapiere
– Vorlage der grünen Ahnentafel /VWT oder VZFWT (es wird empfohlen, eine Kopie anzufertigen, da das Original beim VDH verbleibt!)
☐ Phänotypisierung
☐ DNA-Test (Laboklin)
☐ PLL-Test (Laboklin)
☐ Anmeldung zur Zuchtzulassungsprüfung
☐ Antrag auf Zuchtzulassung: Formular 8a_Antrag auf Zuchtfreigabe-VWT_E1

Sachkundenachweis

Für Erstzüchter ist die Teilnahme an einem Züchterseminar obligatorisch.
Die Seminare des VDH werden veröffentlicht auf der Seite: https://www.vdh.de/ueber-den-vdh/akademie/.

Die Ausrichtung von VWT-eigenen Züchterseminaren (Kynologischer Basiskurs) erfahren Sie beim Hauptzuchtwart. Der Sachkundenachweis kann auch durch den vereinseigenen Sachkundefragebogen erbracht werden.

Literatur-Empfehlungen:
Hundezucht
Hrsg. Dr. Helga Eichelberg, Kosmos Verlag 2006, ISBN 3-440-09724-2

Fortpflanzung der Hündin
Dr. Andrea Münnich, Liebeskind Druck GmbH 2000, ISBN: 3000068155

Zuchtstättenabnahme

Die Zuchtstättenabnahme erfolgt durch den Zuchtwart.
Sobald die Phänotypisierung durchgeführt wurde – evtl. kann dies auch zeitgleich mit der Zwingerabnahme vorgenommen werden – muss eine Zuchtstättenabnahme durch einen Zuchtwart des VWT e.V. erfolgen. Den für Sie zuständigen Zuchtwart teilt Ihnen der Hauptzuchtwart mit.
Der Sachkundenachweis muss zum Termin der Zuchtstättenabnahme vorliegen.

Zwingerschutz

Nach der Zuchtstätten Abnahme wird die Geschäftsstelle des VWT e.V. Ihren neuen Zwinger bei der FCI und dem VDH anmelden und die Zuteilung eines Zwingernamens beantragen. Erst nach der Beantragung und Ausstellung der Registrierbescheinigung und der erfolgten Zwingerabnahme kann über unser Zuchtbuchamt an den VDH der Antrag beim FCI auf Zwingernamenschutz gestellt werden.
Der Antrag auf den FCI Zwingernamenschutz ist bei der Geschäftsstelle des VWT e. V. mit dem Formular VWT-Antrag-Zwingerschutz zu stellen. Die Überprüfung freier Zwingernamen erfolgt auf der Internetseite des FCI unter http://fci.be/de/affixes/
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert in der Regel ca. 3 – 4 Monate, bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zuchtplanung!

Jeder Züchter ist zur Führung eines Zwingerbuches verpflichtet.